Informationen zum E-Rezept
Das elektronische Rezept (E-Rezept) ist die digitale Variante des Papier-Rezepts. Bislang erhalten Sie ein rosa Rezept, das Sie zur Einlösung Ihrer verschreibungspflichtigen Arzneimittel benötigen. Das E-Rezept wird dieses deutschlandweit für gesetzlich versicherte Patienten nach und nach ablösen und so den Weg für eine digitale Einlösung Ihrer Rezepte ermöglichen.
Ab Januar 2024 stellen wir in der Praxis ebenfalls auf das neue E-Rezept für gesetzlich Versicherte um.
Sie erhalten also ab dem nächsten Jahr keinen Ausdruck ihres Rezeptes mehr, sondern können einfach mit Ihrer Gesundheitskarte der Krankenkasse zur Apotheke gehen und lassen das E-Rezept über Karte in der Apotheke auslesen.
Das einzige was ganz wichtig ist und was Sie unbedingt beachten müssen: Damit wir Ihnen das Rezept ausstellen können, müssen wir innerhalb des Kalenderquartals Ihre Gesundheitskarte bereits einmal eingelesen haben.
Für das 1. Rezept pro Quartal müssen Sie uns also auf alle Fälle Ihre Gesundheitskarte vorlegen – alle weiteren Rezepte innerhalb des Quartals können Sie dann über die Rezeptbestellung bei uns anfordern.
Weitere Informationen zum E-Rezept finden Sie auf den nachfolgenden Seiten: